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Feuerwehrpläne nach DIN 14095
Feuerwehrpläne dienen der schnellen Orientierung von Einsatzkräften, insbesondere zur besseren Erfassung der Einsatzlage in einem größeren oder besonders gefährlichen Objekt. Der Feuerwehrplan enthält u.a. Angaben über Nutzung, Gebäudeabmessungen, Brandabschnitte, Treppenräume, Angriffs- und Rettungswege, Lagerung gefährlicher Stoffe, sowie Hinweise auf Löschmittel und Löschwasserrückhaltung.
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Flucht- und Rettungspläne nach DIN 4844-3 und BGV A8
Gemäß §55 der Arbeitsstättenverordnung hat der Arbeitgeber Flucht- und Rettungspläne aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.
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Die Flucht- und Rettungspläne werden UV-beständig und als verzugsfreie Folie geliefert. Es stehen verschiedene Rahmenvarianten zur Verfügung
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Feuerwehrlaufkarten nach DIN 14675
Feuerwehrlaufkarten werden objektspezifisch und nach den Vorgaben der örtlichen Feuerwehr oder Brandschutzdienststelle erstellt. Sie enthalten die Laufwege zu den Brandmeldern sowie Angaben über deren Art, Anzahl und Lage. Ebenso sind Informationen über das Gebäude hinterlegt
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Die Ausführung der Feuerwehrlaufkarten erfolgt in den Größen DIN A3/DIN A4, seltener in Sondergrößen. Die Karten werden laminiert (spritzwasser- und schmutzabweisend) oder auf Wunsch mit Prospekthüllen geliefert.
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Brandschutzordnungen nach DIN 14096 Teil 1-3
Brandschutzordnungen sind eine auf ein Objekt abgestimmte Zusammenfassung von Grundregeln für das Verhalten im Brandfall. Hierbei wird das richtige Verhalten bei Brandentdeckung, die Alarmierung der Feuerwehr, die Rettung gefährdeter Personen und die Brandbekämpfung geregelt. Ebenso werden Maßnahmen für den Vorbeugenden Brandschutz beschrieben. Die Brandschutzordnung besteht aus drei Teilen:
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Teil A: Richtet sich an alle Personen, einschließlich Besucher, die sich im Gebäude aufhalten (Aushang im Bereich von Feuerlösch- und Brandmeldereinrichtungen)
Teil B: Richtet sich an ständig anwesende Personen z.B. Beschäftigte (Aushang in Aufenthaltsräumen oder am schwarzen Brett")
Teil C: Gilt für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben, wie z.B. Brandschutz- oder Sicherungsbeauftragte, Sicherheitsingenieure.
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